
Landesverband Baden-Württemberg
Presseinformation
Zweifel an Gen-Mais
Seehofer und Länderminister müssen bereits für Anbausaison 2007 Konsequenzen ziehen
Mainz, 11. Mai 2007- Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer und seine
Länderkollegen müssen umgehend für die Anbausaison 2007 Konsequenzen aus dem Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Genmais MON 810 ziehen. Wer Monsantos Genmais MON 810 bescheinigt, dass sein Anbau eine Gefahr für die Umwelt darstellen könnte und über eine weitgehende Monitoringpflicht ein faktisches Saatgutverkaufsverbot ausspricht,
muss nun auch die weiteren Schritte vollziehen.
"Die Ausführungen im Genmais-Bescheid sind besorgniserregend und
müssen auch für den bereits ausgesäten Genmais der Anbausaison 2007
Berücksichtigung finden. Die logische Konsequenz kann nur das
Umpflügen des Genmaises sein", fordert Thomas Dosch,
Bioland-Präsident. Die Bundesländer müssen entsprechende Anordnungen
jetzt vollziehen. Deutschland steht mit seinen Bedenken gegenüber MON
810 nicht alleine. Während die Bundesrepublik erst jetzt reagiert
hat, ist in anderen EU-Staaten wie Österreich und Ungarn der Anbau
von MON 810 derzeit gänzlich verboten. Zudem sollten die staatlichen Aufsichtsbehörden die Äußerungen von
Monsanto nicht im Raum stehen lassen, Monsanto betreibe bereits jetzt
ein Monitoring-Programm, das den zukünftig geforderten Auflagen voll
und ganz entspricht.
"Wir fordern von Seehofer und seinen Länderkollegen in diesem Punkt eine umgehende Klarstellung, denn das im Bescheid des BVL geforderte Monitoring-Programm liegt nach Kenntnis von Bioland bisher nicht vor", so Dosch weiter. Vor allem auch an die Genmais-Anbauer müssen die neuen Anforderungen kommuniziert werden.
Eine kritische Haltung zum Genmais MON810 ergibt sich auch aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg. Das Gericht verpflichtet mit einem Eilentscheid den Freistaat Bayern als Versuchsansteller, den Honig eines klagenden Imkers vor Pollen von genmanipuliertem Mais MON 810 zu schützen. Das Gericht billigt dem Imker einen weitgehenden Anspruch auf Schutz seiner gentechnikfreien Wirtschaftsweise zu.
